Vita

Guten Tag! Mein Name ist Andreas Christen, ich bin im Jahr 1976 geboren und blicke auf über 22 Jahre Erfahrung und Know-how in der Immobilienbranche zurück. Nach meinem erfolgreich abgeschlossenen Wirtschaftsabitur in Strausberg (Märkisch-Oderland), erlernte ich den Beruf des Bankkaufmanns. Seit dem Jahr 2001 arbeite ich hauptberuflich in der Immobilienbranche. Begonnen mit der kaufmännischen und technischen Immobilienbewirtschaftung, spezialisierte ich mich auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
 
Seit Januar 2024 bin ich Mitglied als ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss von Märkisch-Oderland.
 
Wenn Sie darüber nachdenken einen Sachverständigen bzw. Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke zu beauftragen, geht es meist um Ihr Vermögen - „versteckt“ in Immobilienwerten. Sprechen Sie mich an! Ich stehe - als Ihr sachverständiger Partner - für eine objektive und unabhängige Immobilienwertermittlung.
Ich bin Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) - DIN EN ISO/IEC 17024 für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien). 
 
Hinweis: Anerkennung von Verkehrswertgutachten durch das Finanzamt
 
Finanzämter führen entsprechend der Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG) pauschalisierte Immobilienbewertungen durch. Jedem Steuerpflichtigen wird gem. § 198 (BewG) die Möglichkeit eingeräumt, den geringeren gemeinen Wert des Immobilienbestzes, durch Vorlage eines Verkehrswertgutachtens nachzuweisen. Die Anerkennung dieser Gutachten ist jedoch an fachliche Qualifikationen des Sachverständigen / Gutachters geknüpft.
 
"Die Finanzverwaltung hält weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Grundstücken verfügt, erbringen kann (siehe u. a. R B 198 Absatz 3 Satz 1 ErbStR 2019). Dies sind Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind."
 
Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Dezember 2020
Meine fachspezifischen Abschlüsse erwarb ich am Europäischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS), eine auf das Bauwesen spezialisierte Tochtergesellschaft der TU Dresden AG.
 
Gern bin ich mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung für Sie da. Mein Wirkungskreis erstreckt sich auf die Hauptstadt Berlin und das Land Brandenburg. In Brandenburg liegt mein Focus auf dem Gebiet Ostbrandenburg mit seinen Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Landkreis Oder-Spree sowie die Stadt Frankfurt (Oder).
 
Geographisch darüber hinausgehende Anfragen bearbeite ich nach individueller Absprache.

Die rechtlichen Grundlagen der Immobilienbewertung unterliegen einer fortwährenden Weiterentwicklung. Am 25.06.2021 wurde durch den Bundesrat die Neufassung der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021) beschlossen. Diese Verordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Als Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) unterliege ich regelmäßigen fachlichen Überprüfungen und bin verpflichtet jährliche Weiterbildungen nachzuweisen.

"Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück."

Edward Benjamin Britten (1913 - 1976)