Privatkunden

An- und Verkaufsberatung

Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zu verkaufen? Sie planen eine Immobilie zu erwerben? Sie sind unsicher bei der Entscheidungsfindung und benötigen sachverständigen Rat? 

Unsicherheit besteht oft über den angemessenen Kaufpreis. Sind alle Vor- und Nachteile berücksichtigt? Welchen Wert und welche Auswirkung haben im Grundbuch eingetragene Rechte und/oder Belastungen? Bestehen Bau- oder Altlasten für die Immobilie?  Existieren bauliche Beschränkungen oder Mängel? Sind denkmalrechtliche Beschränkungen vorhanden? Gibt es regionale Entwicklungen, die den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen werden? 

Oftmals genügt eine Beratung, ergänzt durch eine Objektbegehung und Sichtung von Unterlagen, um Ihre Fragen zu klären, Ihre Entscheidungsfindung zu erleichtern und Konflikte zu vermeiden. Abschließende Klärung kann eine Verkehrswertermittlung im Rahmen eines qualifizierten Gutachtens nach § 194 BauGB schaffen.

 

Immobilienbewertung im Scheidungsfall

Die Trennung von Ehepartnern stellt meist einen emotionalen Stressfaktor dar. Im Zuge eines Scheidungsverfahrens wird das bestehende Vermögen entsprechend gesetzlicher und vertraglicher Regelungen aufgeteilt. Bei den Wertvorstellungen vorhandener Immobilien prallen regelmäßig unterschiedliche Interessen und Wahrnehmungen aufeinander.

Eine neutrale Immobilienbewertung sollte die Grundlage für einen konstruktiven Lösungsansatz bilden. Als Sachverständiger für Immobilienbewertungen biete ich Ihnen eine unabhängige und objektive Verkehrswertermittlung Ihres Immobilienvermögens an.

 

Erben & Vererben

Die Verteilung von Vermögen an Angehörige ist ein sensibler Prozess. Unabhängig davon, ob die Regelungen zur Eigentumsübertragung nach Eintritt des Todes (gesetzliche Erbfolge) oder bereits zu Lebzeiten (Testament) erfolgen, ist die sachverständige Ermittlung eines qualifizierten Verkehrswertes Ihrer Immobilie(n) ein objektives Mittel, um wertgerechte Vermögensanteile zu bestimmen.  

Im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten finden Immobilien- bewertungen regelmäßig Anwendung bei der Ermittlung von Pflichtteilen eines Erbberechtigten oder bei Miteigentumsanteilen einer ungeteilten Erbengemeinschaft, bei zu Lebzeiten vorempfangenen Grundstücken oder der vorweggenommenen Erbfolge. Notwendig wird die gutachterliche Tätigkeit auch für die Bewertung von Wohn- oder Nießbrauchsrechten sowie bei Teilungsversteigerungen.

Steuerliche Auswirkungen des Erbschaftsvermögens sollten ebenfalls Berücksichtigung finden. Welche Wertansätze hat das Finanzamt vorgenommen? Sind diese Wertansätze plausibel und marktgerecht?

Sicherung und Gestaltung von Rechten und Lasten

Ein oft vernachlässigtes Thema sind Eintragungen im Grundbuch, privatrechtliche Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen, die unter Umständen erheblichen Werteinfluss auf Ihre Immobilie haben können.

Ein Beispiel, das die Komplexität aufzeigt: Welche Auswirkungen hat ein eingetragenes Wegerecht? Wer übernimmt die Kosten der Instandhaltung? Wie oft und mit welchen Fahrzeugen kann dieses Wegerecht ausgeübt werden? Gibt es einen Wertausgleich? Wenn ja, wie hoch ist dieser? Wie können angemessene Rentenzahlungen gestaltet werden?

Weitere Rechte und Belastungen können sein Leitungsrechte, Nießbrauch, Baulasten, Überbau, Denkmalschutz oder Notwege.

Das Themenfeld ist vielfältig und komplex, ich berate Sie gern dazu.